Grippe, Corona, RSV: Welche Impfungen brauchst du wirklich?

Welche Impfungen gegen Grippe, Corona und RSV sind für dich sinnvoll? Die Empfehlungen hängen von deinem Alter, möglichen Vorerkrankungen und deinem Alltag ab: Gegen Grippe wird die jährliche Impfung grundsätzlich ab 60 Jahren empfohlen, gegen Corona die jährliche Auffrischung und gegen RSV die einmalige Impfung grundsätzlich ab 75 Jahren. Für jüngere Menschen mit bestimmten Risiken gelten zusätzliche Empfehlungen. Wir erklären, was sich 2026 geändert hat, worauf Schwangere achten sollten und wie du deinen nächsten Impftermin sinnvoll planst.

• 10. Oktober 2026 • 13 Minuten

💉 TL;DR: Die STIKO empfiehlt die Grippeimpfung jährlich ab 60 Jahren, die Corona-Auffrischung jährlich ab 75 Jahren und die RSV-Impfung einmalig ab 75 Jahren. Für jüngere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder erhöhtem beruflichem beziehungsweise privatem Risiko gelten zusätzliche Empfehlungen. In der Schwangerschaft und für Babys sind eigene Regeln zu beachten. Welche Impfungen für dich empfohlen werden, wann sie anstehen und ob deine Krankenkasse zahlt, klärst du am besten beim individuellen Impfcheck.

Medizinischer Stand: 10. Oktober 2026. Grundlage sind die in Deutschland geltenden STIKO-Empfehlungen einschließlich der Änderungen von Juli und September 2026.

Welche Impfungen passen zu deinem Alter und Alltag? 🔎

Im Büro wird gehustet, in der Kita läuft die nächste Infektwelle: Sind jetzt für alle dieselben drei Impfungen fällig? Tatsächlich unterscheiden sich die Empfehlungen erheblich.

Hinter Grippe, COVID-19 und RSV stecken unterschiedliche Viren. Eine Impfung gegen einen dieser Erreger schützt nicht automatisch gegen die anderen. Auch gegen die vielen weiteren Erreger gewöhnlicher Erkältungen entsteht dadurch kein allgemeiner Schutz.

Für deine Entscheidung zählen dein Alter, dein Risiko für einen schweren Verlauf und mögliche Kontakte zu besonders gefährdeten Menschen.

Impfung Allgemeine Empfehlung nach Alter Zusätzliche Empfehlungen Wie häufig?
Grippe / Influenza Ab 60 Jahren Unter anderem bei bestimmten Grunderkrankungen, in der Schwangerschaft, bei beruflicher Gefährdung und zum Schutz betreuter Risikopersonen Jährlich mit dem Impfstoff für die aktuelle Saison
Corona / COVID-19 Jährliche Auffrischung ab 75 Jahren; seit Juli 2026 geänderte STIKO-Empfehlung Unter anderem bei erhöhtem Risiko durch Grunderkrankungen, für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie bei bestimmten beruflichen und privaten Kontakten Einmal pro Saison; Ausnahmen und zusätzliche Dosen bei eingeschränkter Immunantwort individuell klären
RSV Ab 75 Jahren Im Alter von 60 bis 74 Jahren bei schweren Grunderkrankungen oder beim Leben in einer Pflegeeinrichtung Einmalig; derzeit keine allgemeine Empfehlung für regelmäßige Auffrischungen

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Gruppen, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Grundlage sind die RKI-Informationen zur Grippeimpfung, die aktualisierte COVID-19-Empfehlung und die RSV-Impfempfehlung.

💡 Empfehlung, Zulassung und Kostenübernahme sind drei verschiedene Dinge. Ein Impfstoff kann für eine Altersgruppe zugelassen sein, ohne dass die STIKO für alle Menschen dieser Gruppe eine Impfung empfiehlt. Ob deine Krankenkasse zahlt, richtet sich wiederum nach den geltenden Leistungsregeln und möglichen Zusatzleistungen.

Ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO die jährliche Grippeimpfung. Für Corona und RSV gelten andere Altersgrenzen und zusätzliche Empfehlungen für Risikogruppen. (KI-generiert)
Ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO die jährliche Grippeimpfung. Für Corona und RSV gelten andere Altersgrenzen und zusätzliche Empfehlungen für Risikogruppen. (KI-generiert)

Grippe: Wer sollte sich jedes Jahr impfen lassen? 💉

Die STIKO empfiehlt die jährliche Grippeimpfung allen Menschen ab 60 Jahren und weiteren Gruppen, für die eine Influenza besondere Risiken mit sich bringt oder die gefährdete Menschen anstecken könnten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Menschen mit relevanten Grunderkrankungen: beispielsweise chronischen Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes und bestimmten neurologischen Erkrankungen.
  • Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr: etwa aufgrund einer Erkrankung oder einer immunsuppressiven Behandlung.
  • Schwangere: in der Regel ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel; bei einer zusätzlichen Empfehlung wegen einer Grunderkrankung bereits ab dem ersten.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen.
  • Menschen mit erhöhtem beruflichem Risiko: beispielsweise medizinisches Personal und Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
  • Personen, die besonders gefährdete Menschen betreuen oder mit ihnen zusammenleben und für diese eine mögliche Infektionsquelle darstellen.

Und wenn du gesund und unter 60 bist?

Ohne weitere Risikofaktoren besteht keine allgemeine Empfehlung. Eine Impfung ist deshalb aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Du kannst sie individuell ärztlich besprechen und klären, ob deine Krankenkasse sie als zusätzliche Leistung übernimmt.

Eine 43-jährige Frau mit einer relevanten chronischen Erkrankung kann dagegen zur empfohlenen Gruppe gehören, ebenso eine jüngere Frau, die beruflich gefährdete Menschen versorgt.

Warum die Impfung jedes Jahr neu ansteht

Influenzaviren verändern sich, die Impfstoffzusammensetzung wird regelmäßig angepasst und der Impfschutz kann nachlassen. Eine Impfung aus dem vergangenen Herbst ersetzt die für die neue Saison empfohlene Dosis daher nicht.

Ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO einen Hochdosis- oder einen MF59-adjuvantierten Impfstoff mit der aktuellen Antigenkombination. „Adjuvantiert“ bedeutet, dass ein Wirkverstärker enthalten ist. Die Empfehlung berücksichtigt die veränderte Immunantwort im höheren Alter. Einzelheiten erläutert das Bundesgesundheitsministerium; die konkrete Auswahl erfolgt in der Praxis.

Corona: Was sich 2026 bei der Empfehlung geändert hat

Die Altersgrenze für die allgemeine Empfehlung zur jährlichen Corona-Auffrischung liegt seit Juli 2026 bei 75 Jahren. Maßgeblich ist die aktualisierte STIKO-Empfehlung; ältere Informationen nennen häufig noch 60 Jahre.

Ebenfalls entfallen ist die allgemeine Empfehlung für Erwachsene, eine Basisimmunität über mindestens drei Kontakte durch Infektion oder Impfung aufzubauen. Hintergrund sind die inzwischen verbreitete Immunität in der Bevölkerung und die veränderte epidemiologische Situation.

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren besteht damit in der Regel keine Empfehlung für eine jährliche Auffrischung. Bei einem erhöhten persönlichen Risiko kann die Empfehlung aber unabhängig von dieser Altersgrenze weiterhin gelten.

Für wen die jährliche Auffrischung weiterhin empfohlen wird

Zu den Gruppen gehören neben Menschen ab 75 Jahren:

  • Menschen ab einem Alter von sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie besonders gefährdete Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Schwangere mit einer relevanten Grunderkrankung oder schwangerschaftsbedingten Komplikationen.
  • Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu den dort lebenden Menschen.
  • Medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenem Infektionsrisiko oder bei der Betreuung von Risikopatientinnen und Risikopatienten.
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erläutert die Gruppen. Relevante Grunderkrankungen sind beispielsweise chronische Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas, bestimmte neurologische Erkrankungen, Immundefizienz und Langzeitfolgen nach COVID-19. Lass deine Diagnose individuell einordnen.

Du hattest dieses Jahr schon Corona?

Laut den aktuellen RKI-Informationen können immungesunde Menschen aus den genannten Risikogruppen auf die jährliche Auffrischung verzichten, wenn sie im laufenden Jahr eine SARS-CoV-2-Infektion hatten. Bei eingeschränkter Immunabwehr wird individuell entschieden.

Zwischen der letzten COVID-19-Impfung oder einer nachgewiesenen Infektion und der nächsten Impfung soll möglichst ein Mindestabstand von sechs Monaten liegen. Eine relevante Immundefizienz kann andere Abstände und zusätzliche Dosen erforderlich machen. Notiere deshalb möglichst das Datum deiner letzten Impfung und einer nachgewiesenen Infektion.

📌 Für die Coronaimpfung zählt mehr als das Geburtsjahr. Wenn du 65 bist, gesund lebst und keine zusätzliche Gefährdung hast, ergibt sich aus dem Alter allein nach der neuen STIKO-Empfehlung kein jährlicher Impftermin. Bei einer relevanten Grunderkrankung kann eine Auffrischung auch deutlich früher im Leben empfohlen sein.

RSV: Für wen die einmalige Impfung empfohlen wird

RSV steht für Respiratorisches Synzytial-Virus. Neben Babys können auch ältere Erwachsene und Menschen mit bestimmten Erkrankungen schwer erkranken, insbesondere an den unteren Atemwegen. Hintergründe bietet der RKI-Ratgeber zu RSV.

Die STIKO empfiehlt eine einmalige RSV-Impfung für alle Menschen ab 75 Jahren. Zusätzlich gilt die Empfehlung für Menschen zwischen 60 und 74 Jahren, die in einer Pflegeeinrichtung leben oder eine schwere Form bestimmter Grunderkrankungen haben.

Entscheidend ist bei diesen Grunderkrankungen auch deren Ausprägung. Nach den RKI-Hinweisen zur Umsetzung zählen dazu beispielsweise schwere chronische Atemwegs-, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen, bestimmte neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Blut- und Krebserkrankungen, Diabetes mit Komplikationen sowie eine schwere Immundefizienz.

Eine chronische Diagnose bedeutet nicht automatisch eine RSV-Empfehlung

Eine leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte Erkrankung ist nicht mit einer schweren Ausprägung gleichzusetzen. Gerade bei RSV wäre es deshalb zu pauschal, allen Menschen ab 60 mit irgendeiner chronischen Erkrankung dieselbe Empfehlung zu geben.

Für gesunde Erwachsene unter 75 besteht keine allgemeine Empfehlung. Bei schweren Erkrankungen unter 60 kann eine individuelle Beratung dennoch relevant sein: Zulassung, persönliche Indikation und Kostenübernahme müssen getrennt geprüft werden.

Musst du die RSV-Impfung jedes Jahr wiederholen?

Derzeit nicht nach einem allgemeinen jährlichen Schema. Die Empfehlung lautet auf eine einmalige Impfung. Ob und wann Wiederholungsimpfungen künftig notwendig werden, lässt sich nach der aktuellen Datenlage noch nicht abschließend sagen.

Prüfe deshalb auch bei älteren Angehörigen, ob bereits gegen RSV geimpft wurde. Der jährliche Grippetermin bedeutet keinen automatischen RSV-Folgetermin.

Beim Impfcheck älterer Angehöriger lohnt sich der Blick auf frühere Impfungen und Infektionen: Grippe, Corona und RSV folgen unterschiedlichen Schemata. (KI-generiert)
Beim Impfcheck älterer Angehöriger lohnt sich der Blick auf frühere Impfungen und Infektionen: Grippe, Corona und RSV folgen unterschiedlichen Schemata. (KI-generiert)

Schwangerschaft und Kinder: Diese Unterschiede zählen 🤰

In der Schwangerschaft gelten für Grippe, Corona und RSV unterschiedliche Empfehlungen. Sprich das Thema frühzeitig bei deiner Vorsorge an, damit der Zeitpunkt und zusätzliche Risiken berücksichtigt werden können.

Grippe: Empfehlung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel

Für gesunde Schwangere wird die Grippeimpfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Bei einer zusätzlichen Gefährdung durch eine Grunderkrankung gilt die Empfehlung bereits im ersten Drittel. Hintergründe erläutert das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Grippeimpfung in der Schwangerschaft.

Corona: Seit 2026 keine pauschale Empfehlung für gesunde Schwangere

Für Schwangere ohne Grunderkrankungen oder schwangerschaftsbedingte Komplikationen besteht nach der aktualisierten STIKO-Empfehlung keine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung. Bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, beispielsweise durch Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck, wird die Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Eine Infektion im laufenden Jahr fließt in die individuelle Entscheidung ein.

RSV: Zulassung ist nicht gleich allgemeine Empfehlung

Eine RSV-Impfung in der Schwangerschaft ist im Rahmen einer entsprechenden Zulassung möglich. Eine allgemeine STIKO-Empfehlung dafür besteht derzeit jedoch nicht. Eine individuelle Anwendung setzt ärztliche Beratung voraus. Wer eine Impfung erwägt, sollte dabei auch das Schutzkonzept für das Kind und die Kostenübernahme besprechen. Das RKI unterscheidet diese Möglichkeit ausdrücklich von der empfohlenen RSV-Prophylaxe für Säuglinge.

Für Babys geht es bei RSV um eine Antikörpergabe

Für Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison empfiehlt die STIKO langwirksame monoklonale Antikörper. Das Kind bekommt fertige Antikörper. Anders als bei einer aktiven Impfung baut es durch diese Gabe keine eigene Immunantwort auf.

Zwischen April und September geborene Babys sollen den Schutz möglichst im Herbst erhalten. Während der RSV-Saison geborene Kinder sollen ihn möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Kinderarztpraxis oder Geburtsklinik planen die Maßnahme und berücksichtigen dabei auch eine vorausgegangene RSV-Impfung der Mutter.

Für ältere gesunde Kinder besteht keine allgemeine jährliche Grippe- oder Corona-Impfempfehlung. Bei relevanten Grunderkrankungen können diese Impfungen dagegen bereits ab sechs Monaten empfohlen sein. Ein Impfplan für Erwachsene lässt sich deshalb nicht einfach auf Kinder übertragen.

Zeitpunkt, Kombinationen und Kosten richtig einordnen 📅

Ein gemeinsamer Termin kann praktisch sein. Dabei zählen die empfohlenen Impfungen, frühere Impfungen oder Infektionen, die verwendeten Impfstoffe und die unterschiedlichen Saisonverläufe.

Wann du welche Impfung einplanen solltest

  • Grippe: vorzugsweise von Oktober bis Mitte Dezember. Bis sich der Schutz aufgebaut hat, dauert es ungefähr zehn bis 14 Tage. Auch eine spätere Impfung kann während der Saison noch sinnvoll sein.
  • Corona: eine empfohlene jährliche Auffrischung möglichst zu Saisonbeginn im Spätsommer oder Frühherbst. Versäumte Impfungen sollen im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden.
  • RSV: möglichst im Spätsommer oder Herbst vor der RSV-Saison. Wenn bereits eine einmalige Impfung erfolgt ist, wird derzeit keine routinemäßige jährliche Wiederholung empfohlen.

Ein Termin im Oktober kann also gut passen. Die Coronaimpfung sollte bei bestehender Indikation aber nicht allein aus organisatorischen Gründen bis zum späteren Grippetermin aufgeschoben werden, wenn ein früherer Termin medizinisch sinnvoll ist.

Kannst du mehrere Impfungen am selben Tag bekommen?

Grippe und COVID-19 können bei jeweils bestehender Indikation am selben Termin geimpft werden. Die Impfungen werden an getrennten Injektionsstellen verabreicht. Vorübergehende Impfreaktionen können bei gleichzeitiger Gabe verstärkt auftreten.

Bei RSV zählt die Impfstoffart: Proteinbasierte RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der Grippeimpfung gegeben werden. Zur gleichzeitigen Gabe des mRNA-RSV-Impfstoffs mit Influenza-Impfstoffen liegen laut RKI derzeit keine Daten vor. Die Praxis prüft deshalb die konkrete Kombination und berücksichtigt weitere geplante Impfungen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Bei gesetzlich Versicherten regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, welche Impfungen unter welchen Voraussetzungen übernommen werden. Grundlage sind die STIKO-Empfehlungen. Krankenkassen können darüber hinaus zusätzliche Impfleistungen anbieten, beispielsweise eine Grippeimpfung außerhalb der allgemein empfohlenen Gruppen.

🧾 Bei Corona unterscheiden sich Empfehlung und Kassenregel derzeit. Der G-BA hat am 3. September 2026 die Umsetzung der neuen COVID-19-Empfehlung beschlossen. Auf seiner Beschlussseite ist die Änderung am 10. Oktober 2026 jedoch noch als „noch nicht in Kraft“ ausgewiesen. Die neue STIKO-Altersgrenze bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der bisherige Leistungsanspruch sofort entfällt. Lass die aktuell geltende Kostenübernahme vor dem Termin von Praxis oder Krankenkasse prüfen.

Für private Krankenversicherungen gelten die jeweiligen Tarifbedingungen. Bei einer Impfung außerhalb einer allgemeinen Empfehlung sollten medizinische Indikation und mögliche eigene Kosten vorab geklärt werden.

Nutzen und Nebenwirkungen: Was du wissen solltest ⚖️

Impfungen können Risiken für bestimmte Erkrankungen und schwere Verläufe senken. Sie garantieren weder, dass du dich nicht infizierst, noch einen beschwerdefreien Winter. Der Nutzen hängt unter anderem vom Erreger, deinem Risiko, der Impfstoffart und dem Zeitpunkt ab.

Bei der Grippe spielt auch eine Rolle, wie gut die im Impfstoff enthaltenen Varianten zu den tatsächlich zirkulierenden Viren passen. Bei COVID-19 steht insbesondere die Verringerung schwerer Verläufe im Vordergrund. Bei RSV unterscheiden sich die Daten je nach Impfstoff und untersuchter Personengruppe; Ergebnisse lassen sich nicht uneingeschränkt auf jede Alters- und Risikogruppe übertragen.

Welche Reaktionen auftreten können

Je nach Impfstoff sind Schmerzen, Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle sowie Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen oder Fieber möglich. Solche Reaktionen klingen häufig innerhalb weniger Tage ab. Ihre Stärke sagt nicht zuverlässig aus, wie gut die Impfung bei dir wirkt.

Schwerwiegende Nebenwirkungen sind möglich und müssen bei der individuellen Auswahl berücksichtigt werden. Dazu gehören seltene schwere allergische Reaktionen. Nach mRNA-COVID-19-Impfungen können sehr selten Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen auftreten. Das Paul-Ehrlich-Institut informiert über die Sicherheit von Impfstoffen.

Bei proteinbasierten RSV-Impfstoffen wurde in der Sicherheitsüberwachung ein erhöhtes Auftreten des Guillain-Barré-Syndroms im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung beobachtet. Dabei handelt es sich um eine seltene Erkrankung des Nervensystems. Das RKI ordnet dieses Sicherheitssignal in seinen Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit der RSV-Impfung ein. Ein zeitlicher Zusammenhang allein beweist bei einem einzelnen gemeldeten Fall noch keine Ursache.

Was du vor der Impfung ansprechen solltest

Sprich bekannte schwere Allergien, frühere ausgeprägte Impfreaktionen, Erkrankungen und Medikamente an. Bei einer immunsuppressiven Therapie kann auch der Zeitpunkt im Behandlungsplan wichtig sein.

Zur Aufklärung gehören der erwartete Nutzen, relevante Nebenwirkungen und mögliche Gründe gegen einen bestimmten Impfstoff. So entsteht eine nachvollziehbare Entscheidung. Lass ungewohnt starke oder anhaltende Beschwerden nach einer Impfung ärztlich abklären.

Für Babys empfiehlt die STIKO in ihrer ersten RSV-Saison eine Prophylaxe mit fertigen Antikörpern. Diese ist von einer aktiven Impfung zu unterscheiden. (KI-generiert)
Für Babys empfiehlt die STIKO in ihrer ersten RSV-Saison eine Prophylaxe mit fertigen Antikörpern. Diese ist von einer aktiven Impfung zu unterscheiden. (KI-generiert)

Deine Fragen und der Impfcheck für den Alltag ✅

Ich bin gesund und unter 60. Brauche ich alle drei Impfungen?

Ohne weitere Risiken besteht für diese Kombination keine pauschale STIKO-Empfehlung. Prüfe aber Schwangerschaft, Grunderkrankungen, berufliche Gefährdung und relevante Kontakte zu besonders gefährdeten Menschen. Wenn keine dieser Situationen zutrifft, kannst du eine individuelle Grippeimpfung dennoch ärztlich besprechen.

Meine Eltern sind über 75. Was sollte ich ansprechen?

Bei Menschen ab 75 gehören die jährliche Grippeimpfung, die jährliche COVID-19-Impfung und die einmalige RSV-Impfung grundsätzlich in den Impfcheck. Ob eine Corona-Auffrischung nach einer Infektion im laufenden Jahr noch erforderlich ist und ob bereits gegen RSV geimpft wurde, wird dabei mitgeprüft. Auch weitere altersabhängige Impfungen sollten beim Blick in den Impfpass berücksichtigt werden.

Kann ich mit einer leichten Erkältung zur Impfung gehen?

Ein leichter Infekt ist nicht automatisch ein Grund, eine Grippeimpfung zu verschieben. Bei Fieber ab 38,5 Grad oder einer schwereren akuten Infektion sollte sie zunächst bis zur Genesung warten. Informiere die Praxis vor dem Termin über deine Beschwerden; dort wird auch für die anderen Impfungen entschieden, ob der Termin sinnvoll ist. Hinweise dazu geben die Fragen und Antworten des BIÖG zur Grippeimpfung.

Kann die Grippeimpfung selbst eine Grippe auslösen?

Die bei Erwachsenen verwendeten Influenza-Totimpfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Influenzaviren und können deshalb keine Grippe verursachen. Impfreaktionen oder ein zeitgleich auftretender Infekt können sich allerdings ähnlich anfühlen. Auch eine Ansteckung kurz vor der Impfung oder vor dem Aufbau des Schutzes ist möglich.

Reichen Vitamin C, Zink oder ein „Immunbooster“ als Alternative?

Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine für dich empfohlene Impfung. Aus einer Aussage über die normale Funktion des Immunsystems folgt kein Nachweis, dass ein Lebensmittel oder Präparat Grippe, COVID-19 oder RSV verhindert. Einen ergänzenden Blick auf Ernährung, Schlaf und verbreitete Versprechen findest du in unserem Artikel Vitamin C, Zink & Co.: Was das Immunsystem wirklich braucht.

Was im Alltag zusätzlich zählt

Impfungen sind ein Teil der Vorsorge. Regelmäßiges Lüften, Händehygiene, Abstand zu erkrankten Personen und eine gut sitzende Maske bei unvermeidbaren Kontakten können je nach Situation ergänzen. Wenn du selbst Symptome einer Atemwegsinfektion hast, solltest du Kontakte zu besonders gefährdeten Menschen möglichst vermeiden. Einen negativen Schnelltest solltest du dabei nicht als Garantie ansehen, niemanden anstecken zu können.

Anregungen für Erholung findest du in unserem Ratgeber Besser schlafen, länger gesund bleiben. Anhaltende ungewöhnliche Erschöpfung gehört ärztlich abgeklärt. Warum Müdigkeit verschiedene Ursachen haben kann, erklärt unser Beitrag Morgens müde trotz Schlaf.

📝 Diese fünf Punkte helfen beim Impfgespräch:

  1. Impfpass mitnehmen: Auch frühere Corona- und RSV-Impfungen berücksichtigen.
  2. Risiken benennen: Erkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft und berufliche Tätigkeit ansprechen.
  3. Infektionen notieren: Besonders das Datum einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion ist für die Planung hilfreich.
  4. Termine abstimmen: Welche Impfungen sind fällig, welche lassen sich kombinieren und welche Abstände sind nötig?
  5. Kosten klären: Gilt die reguläre Kostenübernahme oder eine zusätzliche Leistung deiner Kasse?

Der Blick in deinen Impfpass und ein gezieltes Gespräch mit der Hausarztpraxis helfen dir, die Empfehlungen auf deine eigene Situation zu übertragen.

Dieser Artikel informiert über allgemeine Impfempfehlungen in Deutschland. Die individuelle Indikation, Impfstoffwahl und Terminplanung werden im medizinischen Beratungsgespräch geklärt. Empfehlungen und Leistungsregeln können sich ändern.

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