Digitaler Personalausweis: So funktioniert das neue d-you-Wallet

Der Personalausweis soll aufs Smartphone kommen. Gleichzeitig ist für Menschen ab 70 eine wichtige Erleichterung bei der Gültigkeit geplant.

22. September 2026 6 Minuten

Personalausweis auf dem Smartphone und unbegrenzte Nutzung ab 70: Was die neue d-you-Wallet bringt und welche Ausweisregeln geplant sind.

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Personalausweis 2027: Das ändert sich bei Wallet und Ü70-Regel

Bankkonto eröffnen, das Alter beim Einkauf nachweisen oder einen Vertrag abschließen – dafür soll künftig immer häufiger das Smartphone genügen. Deutschland bereitet mit der staatlichen Wallet „d-you“ den digitalen Personalausweis vor. Gleichzeitig ist eine Erleichterung für ältere Menschen geplant: Wer seinen letzten Personalausweis mit mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn unbegrenzt weiterverwenden dürfen.

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Die beiden Neuerungen klingen zunächst, als würden sie in völlig unterschiedliche Richtungen führen. Auf der einen Seite wird der Ausweis digital, auf der anderen Seite soll die bekannte Ausweiskarte gerade älteren Menschen einen weiteren Behördengang ersparen. Tatsächlich steckt dahinter dieselbe Idee: Der Identitätsnachweis soll im Alltag einfacher werden.

Wichtig ist jedoch der aktuelle Stand: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Digitale Identitätengesetzes am 9. September 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht beendet. Die Änderungen sind geplant, gelten aber noch nicht. Bis zum Inkrafttreten bleiben die bisherigen Regeln bestehen.

Ausweis im Handy Was die neue d-you-Wallet können soll (Bild KI generiert).webp
Ausweis im Handy Was die neue d-you-Wallet können soll (Bild KI generiert).webp

Der Personalausweis kommt auf das Smartphone

Ab Anfang Januar 2027 soll in Deutschland die neue staatliche Wallet „d-you“ starten. Die Abkürzung EUDI-Wallet steht für „European Digital Identity Wallet“, also eine europäische digitale Brieftasche für Identitätsnachweise.

In der App soll der Personalausweis als digitaler Zwilling hinterlegt werden können. Nutzer können sich damit online und später auch in immer mehr Alltagssituationen ausweisen. Denkbar sind unter anderem:

  • das Eröffnen eines Bankkontos
  • der Abschluss eines Mobilfunk- oder Stromvertrags
  • digitale Behördengänge
  • ein sicherer Altersnachweis beim Einkauf
  • die Bestätigung persönlicher Daten gegenüber Unternehmen.

Zum Start sollen rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung Anwendungen anbieten. Weitere Funktionen sollen schrittweise folgen. Später könnten beispielsweise auch der Führerschein, Geburtsurkunden, Ausbildungsnachweise oder Tickets in der Wallet gespeichert werden.

Die Wallet ist freiwillig

Niemand muss den Personalausweis auf dem Smartphone nutzen. Die d-you-Wallet soll kostenlos und freiwillig sein. Auch analoge Dienstleistungen sollen weiterhin angeboten werden. Das ist besonders für Menschen wichtig, die kein Smartphone besitzen, sich mit Apps nicht wohlfühlen oder ihre persönlichen Dokumente bewusst nicht digital speichern möchten. Der klassische Personalausweis als Plastikkarte bleibt erhalten. Es handelt sich also nicht um die Abschaffung des bisherigen Ausweises, sondern um eine zusätzliche digitale Möglichkeit.

Übrigens: Häufig ist in diesem Zusammenhang von einem „Papierausweis“ die Rede. Der deutsche Personalausweis wird jedoch schon lange als Kunststoffkarte im Scheckkartenformat ausgegeben. Gemeint ist daher die physische Ausweiskarte im Gegensatz zur digitalen Version auf dem Smartphone.

Digitaler Ausweis - Das ändert sich 2027 (Bild KI generiert).webp
Digitaler Ausweis - Das ändert sich 2027 (Bild KI generiert).webp

Was ist d-you – und ist das dasselbe wie Apple Wallet?

d-you soll eine eigene staatliche Anwendung werden. Der digitale Personalausweis wird nach den bisherigen Plänen daher nicht einfach als gewöhnliche Karte in Apple Wallet oder Google Wallet abgelegt. Die App soll hohe europäische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nutzer sollen selbst kontrollieren können, welche Daten sie weitergeben. Für einen Altersnachweis könnte beispielsweise lediglich bestätigt werden, dass eine Person die erforderliche Altersgrenze erreicht hat. Das vollständige Geburtsdatum oder die Wohnadresse müssten dafür nicht automatisch offengelegt werden.

Die digitale Identität soll zudem europaweit einsetzbar sein. Das bedeutet aber nicht, dass vom ersten Tag an jede Behörde, jedes Geschäft und jedes Unternehmen die Wallet akzeptieren wird. Das Angebot wird nach dem Start voraussichtlich schrittweise wachsen.

Was ändert sich für Menschen ab 70 Jahren?

Ein zweiter Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft ältere Menschen. Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll diesen künftig unbegrenzt weiterverwenden dürfen. Ein Beispiel: Eine Frau beantragt mit 72 Jahren einen neuen Personalausweis. Nach der geplanten Regel müsste sie nicht wie bisher zehn Jahre später erneut zum Bürgeramt, um mit 82 Jahren eine neue Karte zu erhalten.

Entscheidend ist das Alter bei der letzten Beantragung. Wer einen Ausweis mit 68 Jahren erhalten hat, fällt nach dem derzeitigen Wortlaut nicht automatisch unter die neue Regel. Nach Ablauf wäre zunächst ein neuer Antrag nötig. Wird dieser mit mindestens 70 Jahren gestellt, könnte der neue Ausweis anschließend unbegrenzt weiterverwendet werden.

Warum soll die Zehnjahresfrist ab 70 entfallen?

Für Personen ab 24 Jahren ist ein Personalausweis derzeit grundsätzlich zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer beantragt werden. Das erfordert einen Termin im Bürgeramt, ein aktuelles Lichtbild und die Bezahlung der Ausweisgebühr.

Gerade im hohen Alter kann dieser Behördengang schwierig werden. Eingeschränkte Mobilität, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit machen selbst einen kurzen Termin zu einer Belastung. Die Bundesregierung begründet die geplante Änderung außerdem damit, dass der Ausweis mit zunehmendem Alter seltener aktiv benötigt werde.

Die Ü70-Regel soll deshalb nicht nur ältere Menschen und ihre Angehörigen entlasten. Auch Bürgerämter hätten weniger Anträge zu bearbeiten.

Muss ab 70 ein digitaler Ausweis verwendet werden?

Nein. Die Regel für ältere Menschen ist nicht an die Smartphone-Wallet gebunden. Niemand muss d-you installieren, um von der geplanten längeren Nutzbarkeit der Ausweiskarte zu profitieren.

Auch Angehörige sollten ältere Familienmitglieder nicht unter Druck setzen, auf eine digitale Lösung umzusteigen. Wer mit der Plastikkarte gut zurechtkommt, kann diese weiterhin verwenden. Die Wallet ist eine zusätzliche Option – kein Zwang und kein Ersatz für persönliche Hilfe.

Kann ein sehr altes Ausweisfoto zum Problem werden?

Eine unbegrenzte Nutzbarkeit bedeutet nicht, dass eine beschädigte Karte in jedem Fall weiterverwendet werden kann. Auch die Identität des Inhabers muss anhand des Dokuments noch zuverlässig feststellbar sein. Ist das Foto nach vielen Jahren kaum noch mit der Person in Verbindung zu bringen oder ist der Ausweis stark beschädigt, kann eine neue Karte sinnvoll oder erforderlich werden.

Wer ins Ausland reisen möchte, sollte außerdem rechtzeitig prüfen, welches Dokument das Zielland und die jeweilige Fluggesellschaft verlangen. Je nach Reiseziel kann ein gültiger Reisepass nötig sein. Der digitale Ausweis auf dem Smartphone ersetzt nicht automatisch alle für eine Reise erforderlichen Dokumente.

Boarding mit digitalem Ausweis (Bild KI generiert).webp
Boarding mit digitalem Ausweis (Bild KI generiert).webp

Auch beim Reisepass ist eine Erleichterung geplant

Der Gesetzentwurf enthält noch eine weitere Änderung: Nach einem Umzug soll der Wohnort im Reisepass künftig nicht mehr verpflichtend aktualisiert werden müssen. Eine freiwillige Änderung soll weiterhin möglich bleiben. Beim Personalausweis ist die Anschrift dagegen unmittelbar Teil der Ausweisdaten. Die geplante Reisepassregel darf deshalb nicht mit der Ummeldung des Wohnsitzes oder der Aktualisierung der Adresse im Personalausweis verwechselt werden.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die d-you-Wallet soll Anfang Januar 2027 starten. Für die unbegrenzte Weiterverwendung des Personalausweises ab 70 und die Änderung beim Reisepass gibt es jedoch erst dann Rechtssicherheit, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und das Gesetz verkündet ist.

Bis dahin gilt:

  • Ein abgelaufener Personalausweis wird nicht allein aufgrund des Alters automatisch wieder gültig
  • Termine zur notwendigen Neubeantragung sollten nicht eigenmächtig abgesagt werden
  • Die Wallet ist noch nicht regulär verfügbar

Verbindliche Einzelheiten können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.

Digital, aber nicht ausschließlich digital

Der Personalausweis 2027 soll mehr Auswahl bieten. Wer viele Angelegenheiten über das Smartphone erledigt, bekommt mit d-you eine digitale Möglichkeit für den Identitätsnachweis. Wer lieber bei der vertrauten Karte bleibt, darf das weiterhin tun.

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Gerade die geplante Ü70-Regel zeigt, dass Digitalisierung nicht bedeuten muss, dass alle Menschen denselben Weg gehen. Während die einen ihren Ausweis künftig auf dem Handy dabeihaben, sollen andere durch eine dauerhaft nutzbare Plastikkarte weniger Termine und Bürokratie erleben. Entscheidend wird sein, dass beide Wege verständlich, sicher und im Alltag wirklich nutzbar bleiben.

Quellen und Stand

Stand: 20. September 2026. Grundlage sind die Informationen der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss über das Digitale Identitätengesetz, zur europäischen Identitäts-Wallet d-you und die Angaben des Personalausweisportals. Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, können sich Einzelheiten und Termine ändern.

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